1. In den neuen Siedlungsflächen sollen die versiegelten Flächen des Vorgartens auf maximal 1/3 begrenzt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen um die Anlage klimafreundlicher Vorgärten zu fördern. Felgende Maßnahmen sollten in jedem Fall umgesetzt werden:
• Intensive Öffentlichkeitsarbeit für eine naturnahe und ökologisch sinnvolle Gestaltung von Vorgärten, Grundstücksflächen sowohl im privaten, wie im gewerblichen Bereich
• Beratung und Information von Hausbesitzer*innen für eine einfache und zugleich ökologisch wertvolle Gestaltung von Vorgärten
• Schaffung von Anreizen zur Gestaltung von blüh- und insektenfreundlichen Vorgärten
Begründung:
Hausgrundstücke, Gärten und Vorgärten sind wertvolle Bestandteile des ökologischen Systems eines städtischen Raumes. Sie haben vielfältige Funktionen. Sie können als Rückzugs- und Brückenhabitate für Kleinstlebewesen wie Insekten und Vögel dienen. Eine vielfältige Bepflanzung bietet also einer Vielzahl von Kleintieren einen Lebensraum.
Im Hinblick auf den Klimawandel haben Vorgärten zudem eine klimatisch nicht zu unterschätzende Funktion, um Überhitzung entgegenzuwirken und Feuchtigkeit zu speichern. Sie nehmen Regenwasser auf, wenn sie nicht durch Schotter, Kies und Steine
versiegelt werden. Pflanzen schützen gegen Lärm und Staub und leisten einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung.
Gegenwärtig gibt es einen Trend, Vorgärten mit Hilfe von Folien, Steinen und Mauern sowie Gabionen zu versiegeln und als sogenannte Steingärten nahezu pflanzenfrei zu gestalten.
Als Grund wird häufig die Pflegeleichtigkeit eines solchen Vorgartens genannt. Dieser Vorteil ist aber in Teilen fraglich, weil sich nach kurzer Zeit unerwünschte Pflanzen breitmachen, die
dann entweder mühevoll von Hand oder mit Hilfe von Unkrautvernichtungsmitteln, welche
Grundwasser und Abwasser belasten, bekämpft werden.
Hier kann die Stadt Abhilfe leisten, indem die Bedeutung von Vorgärten in den Fokus genommen wird und durch Informationen, Beratung und Unterstützung Anreize geschaffen werden, um den Vorgarten als begrünten, ökologisch wertvollen Raum zu erhalten.
Zu Beginn sollte hier auf Freiwilligkeit und Einsicht der Bürger*lnnen gesetzt werden. Es kann aber aufgrund der Klimakatastrophe und der damit notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Stolberg nötig werden eine Vorgartensatzung zu erlassen.
Beschluss im Rat: Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Verweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.11.2019 zur Thematik „Anreize für klimafreundliche Vorgärten schaffen“ zu Punkt 1
bei 1 Gegenstimme (B‘90/Grüne) an die Verwaltung ab.
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
04.11.2019 zur Thematik „Anreize für klimafreundliche Vorgärten schaffen“ zu Punkt 2 einmütig zum Vorgang an die Verwaltung.
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